Wenn Sie unsere Tipps für eine korrekte Rechnung beherzigen, kann nicht mehr viel schiefgehen.
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Die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben für Rechnungsdokumente finden sich im § 14 des Umsatzsteuergesetzes. Damit das Finanzamt ein Geschäftsdokument als Rechnung anerkennt, sind folgende Bestandteile erforderlich:
Welche Steuernummer nehme ich?
Bei Einzelunternehmern und Freiberuflern werden unter der finanzamtsbezogenen Steuernummer nicht nur die betrieblichen Steuerangelegenheiten geführt, sondern auch die persönlichen. Wer sich scheut, die private Steuernummer auf seiner Geschäftskorrespondenz zu veröffentlichen, kann alternativ die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UStIdNr.) verwenden. Sie hat das Format DE+9Ziffern, also zum Beispiel DE123456789. Sie wird automatisch jedem umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen zugeordnet und wird auf Anfrage mitgeteilt. Zuständig für die Vergabe ist das Bundeszentralamt für Steuern.
Anforderungen an die Rechnungsnummer
§ 14 UStG schreibt vor, dass jede Rechnung eine „fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen [enthalten muss], die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer).“ Im aktuellen Umsatzsteuer-Anwendungserlass wird die Steuernummern-Vorschrift aus dem Umsatzsteuergesetz wie folgt präzisiert:
„Durch die fortlaufende Nummer (Rechnungsnummer) soll sichergestellt werden, dass die vom Unternehmer erstellte Rechnung einmalig ist. Bei der Erstellung der Rechnungsnummer ist es zulässig, eine oder mehrere Zahlen- oder Buchstabenreihen zu verwenden. Auch eine Kombination von Ziffern mit Buchstaben ist möglich. Eine lückenlose Abfolge der ausgestellten Rechnungsnummern ist nicht zwingend.“
Quellen: Gesetzestexte und http://www.akademie.de/print/86908