< Zurück zur Übersicht
Was ist das richtige debifit-Produkt für mich?
Beim Forderungskauf geht es um sofortige Liquidität, also eine schnelle und garantierte Auszahlung zu feststehenden Bedingungen. Sie als Betreiber eines Fitnessstudios oder einer Gesundheitsanlage erhalten von debifit umgehend einen angemessenen Prozentsatz der offenen Forderung, der ‚Fall‘ ist damit abgeschlossen.Andreas Bauer, Geschäftsführer der FIT STAR-Kette aus München (www.fit-star.de), ist vom Produkt Forderungskauf überzeugt: „debifit garantiert uns planungssicher Liquidität durch schnelle und zuverlässige Auszahlung! Durch die transparenten Bedingungen treffen uns zudem keine nachträglichen Rückrechnungen. Besonders positiv zu bewerten ist der faire und kundenerhaltende Umgang mit den Schuldnern, sodass selbst nach dem erfolgreichen Mahnverfahren Verträge unserer Mitglieder wieder aktiviert werden konnten!“
Das sollten Sie beim Verkauf Ihrer Forderungen an einen Dienstleister auf jeden Fall bedenken:
- Welche Forderungen werden vom Anbieter tatsächlich angekauft?
- Welche angekauften Forderungen ermöglichen dem Käufer einen Rücktritt (zum Beispiel bei Privatinsolvenz oder bei strittigen Forderungen, die durch einen Widerspruch des Schuldners eintreten).
- Sind die Formulierungen im Vertrag verständlich und transparent?
- Welche Konsequenzen und Folgen ergeben sich aus dem Verkauf?
- Beinhaltet der Kaufpreis alle anfallenden Eigen- und Fremdkosten?
- Wichtig: Beim Forderungsverkauf geht die Forderung mit allen Konsequenzen auf den Käufer über. Der Dienstleister darf dann nicht mehr im Namen des Fitnessstudios mahnen und muss den Ankauf der Forderung dem Schuldner gegenüber transparent kommunizieren und damit seiner Informationspflicht nach Paragraph 11a des Rechtsdienstleistungsgesetzes nachkommen!
Beim debifit-Produkt ‚Dienstleistung‘ bleiben Sie als Betreiber des Studios Inhaber der Forderung. Damit wahren Sie die Chance auf Mehreinnahmen, verfügen allerdings nicht über sofortige Liquidität. Es erfolgt eine wöchentliche Auszahlung der beigetriebenen Erlöse, die Prozesse bleiben dabei jederzeit völlig transparent und nachvollziehbar.
Darauf sollten Sie bei der Beauftragung eines externen Dienstleisters unbedingt achten:
- Bei der Beauftragung eines Inkasso-Dienstleisters sollten Sie darauf achten, dass dieser nach einem erfolglosen außergerichtlichen Mahnverfahren den Eintrag des Schuldners in die Schufa- oder ein ähnliches Register beantragt.
- Der Versand von Mahnungen durch einen Dienstleister birgt durchaus auch rechtliche Gefahren, da der Bundesgerichtshof ganz klar vorgibt, wie hier die Formulierungen aussehen dürfen („nicht drohend, klar und deutlich“). Das BGH legte außerdem fest, dass im Rahmen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bei Verstößen auch der Auftraggeber rechtlich belangt werden kann. Im schlimmsten Fall droht dem Studiobetreiber eine Abmahnung durch den Schuldner.
- Auftraggeber sollten sich im Vorfeld intensiv und umfassend über die Art der Mahnschreiben und anfallenden Gebühren sowie über die allgemeine Vorgehensweise des Inkasso-Dienstleisters informieren.
- Legen Sie Wert darauf, dass Ihr Dienstleister zeitgemäß mahnt. Also nicht nur per Post mit dem klassischen Mahn-schreiben, sondern auch auf modernen Kommunikationskanälen wie zum Beispiel E-Mail und SMS.